SiTZEN
Medizinische Lösungen
Steißbeinentlastung (sichtbar)
- auch unsichtbar erhältlich
Entlastet Kreuz- und Steißbein
Kyposenlehne (nicht sichtbar)
zur Unterstützung bei vertikalen
Verkrümmungen in der Wirbelsäule
(bedingt auch bei Skoliose)
Arthrodesensitz -
Einsatz bei eingeschränkter
Beweglichkeit in Hüfte und Knie
Viskoelastischer Sitz
entlastet Sitzbeinhöcker
und Oberschenkelunterseite
Anti-Dekubitus-Sitz
Kontrolliert Wärme,Feuchtigkeit,
Druck und schützt vor Dekubitus
Lokale Schädigung der Haut und des darunterliegenden Gewebes aufgrund von längerer Druckbelastung, die die Durchblutung der Haut stört -Wikipedia-
Taschenfederkern Komfort-Sitz
bietet besonders hohen Sitz-Komfort
für empfindliche Nutzer
Anträge für Hilfsmittel am Arbeitsplatz
Jeder Versicherte, bei dem die
berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel (Bürostuhl, elektromotorischer Arbeitstisch, ….)
zur Aufrechterhaltung und Wiedereingliederung am Arbeitsplatz dient.
Welche Anforderungen muss ein Stuhl haben?
Die gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, dass Bürostühle ergonomisch gestaltet und standsicher sein müssen.
Sitzhöhe + Sitztiefe !! + Rückenlehne müssen verstellbar sein.
Ein guter, orthopädischer Bürostuhl hat jedoch über die gesetzlichen Richtlinien hinaus noch weitere Funktionen z.B.:
eine Sitzneigungsverstellung, eine beweglicheSitzfläche( Technik),
eine Synchronmechanik für dynamisches Sitzen,
eine Sitztiefenverstellung
Armlehnen die in Höhe, Breite und Tiefe verstellbar sind,
eine in Höhe und Tiefe einstellbare Lordosestütze/Lumbalstütze,
bewegliche Sitze wie Ergo-Top.
Zur Antragstellung müssen sie folgende Dokumente einreichen:
Das ärztliche Attest eines Facharztes (Orthopäde) oder
den Entlassungsbericht der Reha-Klinik.
(am Besten alle! Atteste und Berichte einreichen)
Eine ausführliche Beschreibung über Ihre Tätigkeit
Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen
Beachten sie, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert, je lückenhafter und unvollständiger die Unterlagen dem Bearbeiter vorliegen.
WiCHTiG!
Der Antrag für Hilfsmittel muss zwingend vor der Anschaffung
bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden.
Sonst erlischt der Anspruch ! auf Bezuschussung.
Der Antrag kann bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden:
• Bundesversicherung für Angestellte BfA
• Landesversicherungsanstalten LVA
• Berufsgenossenschaften
• Knappschaftsversicherung
• Hauptfürsorgestellen
• Bundesanstalt für Arbeit
G0100
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0100.html
Fragen zur Antragsstellung ?
Bitte beachten das sich Formulare schnell ändern können, weshalb es immer ratsam ist
Zusätzliche Ansprechpartner
• Reha-/Sozialberater der Reha-Kliniken
• Reha-Berater der Rentenversicherungsträger
• Technische Berater der Arbeitsämter
• Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte
Jahres-Übersichten-Kalender unter ORGANiSATiON